Allgemeine Geschäfts - und Mietbedingungen 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für all unsere Verträge und Leistungen Abweichende Geschäftsbedingungen haben auch dann für uns keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. 2. Allgemein Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung und Wartung von transportablen Toiletten. Die Objekte bleiben Eigentum des Vermieters. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag des Lagers Ausgangs und endet mit dem Eingangstag. Beide Tage gelten als volle Miettage. Es gilt eine Mindestmietzeit von 4 Kalenderwochen. Der Zugangsweg zum Aufstellort muss befestigt und für Schwer- und Großfahrzeuge befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden und Bergungskosten. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt, alle zur ordnungsgemäßen Aufstellung benötigten Informationen wie eine genaue Lieferadresse, Lageplan, Koordinaten, vor Ort bestehende Beschränkungen oder Ähnliches mitzuteilen.Die Objekte werden in einwandfreiem Zustand an den vereinbarten Aufstellungsort geliefert. Wird dem Vermieter bei Auftragserteilung keine konkrete Aufstellungsfläche zugewiesen, ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt nach eigenem Ermessen auf eine hierfür geeignete Fläche zu stellen. Die Service arbeiten werden von geschultem Personal nach Vereinbarung durchgeführt. Der Servicezeitpunkt wird vom Vermieter bestimmt.Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Objekten für LKW- -Fahrzeuge bis auf 5 Meter frei und befahrbar zu halten, oder die Objekte sind dem Servicefahrzeug bis auf 5 Meter zuzuführen. Das Gleiche gilt für die Abholung der Objekte. Eine Verlegung des Mietobjektes durch den Mieter zu einem anderen Standort als dem im Vertrag festgelegten Standort bedarf der Zustimmung des Vermieters.Alle daraus resultierenden Risiken, Schäden am Mietobjekt sowie evt. anfallende Reparaturkosten gehen zu Lasten des Mieters.Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt. Ist der freie Zugang zum Mietobjekt bei der Abholung nicht gewährleistet, erfolgt eine Kalenderwoche weise Weiterberechnung bis eine Abholmöglichkeit seitens des Mieters zur Verfügung gestellt wird.Eine Bestätigung der Serviceleistung durch den Mieter oder dessen Beauftragten erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Beanstandungen sinddem Vermieter unverzüglich zu melden, der schnellstmögliche Bestätigung veranlasst. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung.Ebenso sind ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Mietzinsforderung ausgeschlossen.Die Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag dürfen nur nach Zustimmung der Firma WC Thoma abgetreten werden. Die Zustimmung bedarf der Schriftform. Bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses hat der Kunde eine Änderung des Wohn- oder Betriebssitzes unter Angabe der neuen Anschrift der Firma WC Thoma mitzuteilen.Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages werden die verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die Parteien durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Rastatt. Soweit nach § 38 der ZPO zulässig, vereinbaren die Vertragsparteien Rastatt als Gerichtsstand. Die Firma Thoma kann den Kunden wahlweise auch an dessen Gerichtsstand verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Thoma und dem Kunden gilt deutsches Recht. 3. Haftung Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung der Objekte bis zum vollen Wiederbeschaffungswert.Für den Verlust oder Beschädigungen ist dem Vermieter unverzüglich zu melden und es ist vom Mieter Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für die durch missbräuchliche Benutzung der Sanitäranlagen entstehenden Kosten (z. B. Einbringen von Altöl, Beton, Müll, etc.) haftet der Mieter.Bedarf für die Aufstellung einer Sondernutzungserlaubnis, so beschafft diese der Mieter.Für die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht ist der Mieter ab dem Zeitpunkt der Aufstellung verantwortlich. Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten Objekten berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Der Mieter haftet für Sachschäden oder Untergang, unberührt davon, wodurch der Schadensfall verursacht wurde. Haftpflichtansprüche von Dritten aus der Nutzung des Objektes oder durch Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht durch den Mieter gehen zu Lasten des Mieters.Der Firma Thoma steht nach Ablauf der Mietzeit ein Wegnahmerecht am Mietgegenstand zu, es sei denn, der Kunde übt ein Zurückbehaltungsrecht aus. Wird der Mietgegenstand nach der Vertragslaufzeit nicht vertragsgemäß zurückgegeben, so ist die Firma Thoma berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Nutzungsentgelt zu verlangen.Der Mieter gewährleistet Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter auf die Mietsache.Der Mieter ist verpflichtet, nachweislich die Mietsache gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturmschäden und daraus resultierende Folgeschäden zu versichern.Bei der Vermietung eines Handwaschbeckens als Zusatzausstattung weist der Vermieter darauf hin, dass das Befüllen des Waschbeckens nur auf ausdrücklichen Wunsch.des Kunden erfolgt und dass das Wasser keine Trinkwasserqualität hat.Ferner übernimmt der Vermieter keine Haftung für Verunreinigungen des Wassers, die nach dem Befüllen entstehen. 4. Zahlungsbedingungen Die Miete, sowie eventuell. Transportkosten, werden bei Anlieferung sofort fällig. Als Mindestmietzins gilt, wenn nicht anders vereinbart, der Mietpreis für 4 Kalenderwochen.Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, erfolgt nach Ablauf der Mindestmietzeit eine Kalenderwoche weise Weiterberechnung.Für jede angefangene Woche wurde der volle Wochenmietpreis berechnet. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung mit mehr als 10 Tagen in Verzug, kann der Vermieter das oder die Objekte abholen und damit das Mietverhältnis beenden.Gleiches gilt im Falle des Vergleichs oder Konkur der mietenden Firma.Für Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bankzinssatz ab Zugang der ersten Mahnung geltend gemacht. Ist der Mietpreis bei Anlieferung nicht bezahlt, kann der Mieter die Aufstellung des Objekts verweigern.Im Falle der Zahlung bei Anlieferung gilt ausschließlich Barzahlung als vereinbart. Eventuelle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Firma Thoma ist berechtigt, bei erforderlichen Mahnungen eine Gebühr von EUR 5,- als Bearbeitungspauschale zu verlangen.Erfolgt die Zahlung per Scheck, so gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 5. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande.
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